AGB

Liebe Gäste,

bevor Sie unser Gästehaus bzw. eine der darin befindlichen Gästewohnungen mieten, sollten Sie sich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durchlesen. 

Ziel der nachfolgenden Regelungen ist es, Missverständnissen zuvorzukommen. Wir haben uns bemüht, dafür klare rechtliche Regeln ohne versteckte Fußangeln zu schaffen. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Ihr Gastgeberteam im März 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonnenhof / Krauskopf-Schmeling Haus Bad Saarow

1.Buchung

Der Mietvertrag gilt als geschlossen, soweit das Gästehaus/die Gästewohnung vom Gast (Mieter) bestellt und vom Vermieter diese Bestellung bestätigt worden ist. Die Bestellung durch den Gast kann schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch mündliche und fernmündliche Bestellungen akzeptiert. Die Bestätigung durch den Vermieter (verbindliche Buchungsbestätigung) kann ebenfalls schriftlich, mündlich bzw. fernmündlich oder in Textform erfolgen.

Im Falle einer Online-Buchung erhält der Gast per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält er sodann, in der Regel binnen 2 Tagen eine verbindliche Buchungsbestätigung.

2. Zahlungen

Nach Übermittlung der Buchungsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Gesamtpreises fällig. Geht diese Anzahlung nicht in der angegebenen Frist ein, ist der Vermieter berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3 zu berechnen.

Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Geht die restliche Zahlung nicht fristgerecht beim Vermieter ein, ist dieser ebenfalls berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3 zu berechnen.

Liegen zwischen Buchungsbestätigung und Mietbeginn weniger als 28 Tage, ist der Gesamtpreis zur sofortigen Zahlung fällig. Erfolgt die Zahlung des Gesamtpreises nicht bis 10 Tage vor Mietbeginn, ist der Vermieter ebenfalls berechtigt, vom Vertrag entsprechend den gesetzlichen Regelungen zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3 zu berechnen. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur dann, wenn zwischen Buchungsbestätigung und Mietbeginn nicht weniger als 10 Tage liegen.

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Kaution mit ausgewiesen. Diese ist spätestens mit der Restzahlung zu überweisen. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Abreise des Gastes.

3. Rücktritt/Rücktrittsgebühren

Der Gast hat die Möglichkeit, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Erklärung des Rücktritts hat schriftlich bzw. in Textform zu erfolgen.

Im Falle eines solchen Rücktritts wird eine Entschädigung geltend gemacht:

- bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn in Höhe von 10 % des Gesamtpreises

- bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn in Höhe von 35 % des Gesamtpreises

- und bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn in Höhe von 50 % des Gesamtpreises.

Bei einem Rücktritt mit einer Frist von weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise ist der Gast zur Zahlung von 90 % des Gesamtpreises verpflichtet.

Durch eine spätere Anreise oder/und frühere Abreise entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

Wir empfehlen im Hinblick auf die vorstehenden Regelungen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

4. Kurbeitrag

Der Kurbeitrag wird von der Gemeinde Bad Saarow ganzjährig erhoben. Dieser beträgt zur Zeit für jede Person ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 Euro/Tag und für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 1,50 Euro/Tag. Der Kurbeitrag ist bei Beginn des Aufenthalts für die Dauer des Aufenthalts im Voraus an den Vermieter zu zahlen. Dieser ist nicht in den Preisen für das Gästehaus/die Gästewohnung bzw. dem ausgewiesenen Gesamtpreis enthalten.

5. Anreise-/Abreisezeiten

Die Anreise hat am Tag des Mietbeginns zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr zu erfolgen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, so hat dieser rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Gast bis 18:00 Uhr weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben.

Die Abreise sowie Schlüsselübergabe und Rückgabe des Gästehauses/der Gästewohnung hat bis 11:00 Uhr am Tage des Mietendes zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe erst nach 11:00 Uhr, jedoch bis 14:00 Uhr wird ein halber Tagespreis dem Gast berechnet. Bei einer Rückgabe erst nach 14:00 Uhr wird ein ganzer Tagespreis berechnet.

6. Hausordnung

Die Gäste sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die anderen Gäste durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche, insbesondere nächtliche Ruhe stören, zu vermeiden.

Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden ist nicht gestattet, außer es erfolgt eine ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter.

Rauchen ist im Gästehaus bzw. in der Gästewohnung nicht gestattet.

Ein Verstoß gegen vorstehende Regeln kann dazu führen, dass das Gästehaus bzw. die Gästewohnung vom Gast und den ihn begleitenden Personen geräumt werden muss, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung hat.

Die geltende Hausordnung liegt in vollständigem Wortlaut im Erdgeschoss des Hauses aus und ist Bestandteil der AGB.

7. Pflichten des Gastes/Sonstiges

Der Gast und die ihn begleitenden Personen sind verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln.

Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen sowie des Nebengelasses, des Gartens, der Terrassen, der Liegewiese sowie des Naturpools erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Mietobjekt darf nur bis zu der vertraglich vereinbarten maximalen Anzahl an Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung wird eine angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung verlangt werden. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.

Das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjekts ist nicht gestattet.

Gegenstände des Vermieters, die während des Aufenthalts beschädigt wurden und abhanden gekommen sind, sind vom Gast zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden am Mietobjekt, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Dem Gast obliegt der Beweis, dass ein Verlust/ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist und dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.

Es besteht seitens des Vermieters keine Haftpflicht dem Gast und den diesen begleitenden Personen gegenüber. Der Gast trägt somit selber die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz und den der ihn begleitenden Personen während des Aufenthalts.

Der Vermieter haftet, ausgenommen den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, nicht für Verlust oder Beschädigungen von vom Gast bzw. der ihn begleitenden Personen eingebrachten Sachen jeglicher Art. Gleiches gilt in Bezug auf Personenschäden.